Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1098/1
Beschlussvorschlag:
"Ambulante Wohnhilfen nach § 67 SGB XII, die dazu dienen, eine stationäre Maßnahme zu verhindern, werden unter Berücksichtigung der mit Vorlage 13/1098/1 dargestellten fachlichen Kriterien übergangsweise institutionell mit je 1 Fachkraft je 12 betreute Personen gefördert. Diese Förderung soll auf voraussichtlich 1 Jahr begrenzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Vorlage 13/1098/1 einen konkreten Entscheidungsvorschlag zu erstellen."
Begründung der Vorlage Nr. 13/1098/1:
Der Sozialausschuss hat in der Sitzung vom 15.03.2011 die Vorlage 13/1098 mit folgender Ergänzung beschlossen:
Ambulante Wohnhilfen nach § 67 SGB XII, die dazu dienen, eine stationäre Maßnahme zu verhindern, werden unter Berücksichtigung der mit Vorlage 13/1098 dargestellten fachlichen Kriterien übergangsweise institutionell mit je 1 Fachkraft je 12 betreute Personen gefördert.
Diese Förderung soll auf voraussichtlich 1 Jahr begrenzt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Vorlage 13/1098 einen konkreten Entscheidungsvorschlag zu erstellen."
Die Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 13/1098 liegt als Anlage bei.
In Vertretung
H o f f m a n n - B a d a c h e