Vorlage-Nr. 13/714
Begründung der Vorlage Nr. 13/714:
Der Landschaftsausschuss wurde in seiner Sitzung am 26.03.2010 mit Vorlage-Nr. 13/108 über die Entwicklung der Mitgliedschaft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) im Hauptausschuss und im Präsidium der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) unterrichtet.
Die Verwaltung wurde demgemäß beauftragt, die Fördermitgliedschaft im RGRE zu beantragen. Der Antrag auf Fördermitgliedschaft wurde gestellt. Somit ist der LVR als ordentliches Mitglied des RGRE nun auch Fördermitglied.
Neben den beiden Landschaftsverbänden liegen dem RGRE bislang 14 weitere Fördermitgliedschaften vor.
Die Fördermitglieder des RGRE haben die Möglichkeit, insgesamt 20 ordentliche und stellvertretende Mitglieder in den Hauptausschuss gemäß § 9 Abs. 1 b) und in das Präsidium gemäß § 10 Abs. 1 b) vorzuschlagen.
Insgesamt stehen den Fördermitgliedern im Hauptausschuss 7 ordentliche und 7 stellvertretende Sitze sowie im Präsidium 3 ordentliche und 3 stellvertretende Sitze zu.
Der Hauptausschuss beschließt insbesondere über die Zusammensetzung und Arbeitsschwerpunkte von Ausschüssen, die jährlich durchzuführende europapolitische Veranstaltung zu Grundsatzfragen, den Haushaltsplan und die Höhe der Beiträge.
Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Hauptausschusses vor, beschließt u. a. über die gemeinsame europapolitische Linie und gemeinsame Stellungnahmen zu wichtigen europapolitischen Themen sowie die Aufnahme von Mitgliedern und bestellt den Generalsekretär.
Die Amtszeit der benannten Gremienmitglieder beträgt jeweils 3 Jahre.
Am 14.10.2010, 17.00 Uhr, findet in Essen eine Besprechung der Fördermitglieder statt, das vor allem das Ziel hat, die Besetzung der den Fördermitgliedern zustehenden Sitze im Hauptausschuss und im Präsidium vorzubereiten. In diesem Zusammenhang werden die anwesenden Fördermitglieder die insgesamt 20 ordentlichen und stellvertretenden Gremienmitglieder benennen und zur Wahl vorschlagen. Es bleibt abzuwarten, ob dem LVR ein Sitz als ordentliches Mitglied oder stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss und/oder Präsidium zugesprochen wird.
Im Anschluss daran findet die gemeinsame Sitzung von Präsidum und Hauptausschuss statt, an der die benannten Vertreterinnen / Vertreter der Fördermitglieder teilnehmen können.
Die offizielle Einladung nebst Anlagen liegt der Vorlage bei.
Im Auftrag
K a s c h n y