Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über die Arbeitsergebnisse der 43 rheinischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2008 bis 2010.
Das Arbeitsergebnis ist nach der gesetzlichen Definition die Differenz aus den Erträgen und den notwendigen Kosten des laufenden Betriebes im Arbeitsbereich der Werkstatt.
Es wird in einer Nebenrechnung aus dem Jahresabschluss, der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung abgeleitet.
Aufgrund von Unsicherheiten und Interpretationsspielräumen bei der Offenlegung der Arbeitsergebnisse durch die Werkstätten in Folge von unbestimmten Rechtsbegriffen von Regelungslücken, waren die offen gelegten Daten in der Vergangenheit sehr uneinheitlich.
Ende 2010 haben die rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der LVR daher Standards zur Ermittlung des Arbeitsergebnisses verabschiedet. Daher stellt die Vorlage die aktuellen, auf einheitlicher Basis ermittelten Daten des Jahres 2010 in den Vordergrund. Dargestellt werden die Erträge der Werkstätten, die Kosten und das daraus ermittelte Arbeitsergebnis sowie die Ausschüttung der Werkstätten an die Beschäftigten mit Behinderung.