LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1355
öffentlich
Datum:
06/14/2011
Dienststelle:
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Bearbeitung:
Dr. Nora Andrikopoulou
Kulturausschuss06.07.2011Beratung
Kommission Europa / Migration20.07.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Projekt "Erlebnisraum Römerstraße"
Kenntnisnahme:
Die politische Vertretung nimmt den aktuellen Sachstand zum Projekt „Erlebnisraum Römerstraße“ gem. Vorlage 13/1355 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

K a r a b a i c
Zusammenfassung:

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland koordiniert federführend als Konsortialführer das interkommunale Projekt Erlebnisraum Römerstraße - Agrippastraße | Via Belgica, an dem die Städte und Gemeinden Köln, Hürth, Erftstadt, Zülpich, Nettersheim, Blankenheim, Kall, Mechernich, Bad Münstereifel, Dahlem, Bergheim, Elsdorf, Niederzier, Jülich, Aldenhoven, Baesweiler, Herzogenrath und Übach-Palenberg (hier Konsortialpartner) beteiligt sind.
Das Projekt wird mit rund 5,99 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Förderrichtlinie für Stadterneuerung NRW 2008 gefördert. Einen Eigenanteil von insg. 1,5 Millionen € leisten die 18 Konsortialpartner.
Auf Wunsch der Konsortialpartner soll das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland in seiner Funktion als Konsortialführer eine zentral gesteuerte gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen sowie der baulichen Umsetzung des Kennzeichnungs- und Dokumentationssystems federführend für alle Projektpartner übernehmen. Die zur Zahlung der Leistungen notwendigen Mittel (ca. 1,19 Mio €) werden in voller Höhe dem LVR vor Auftragsvergabe von jeder Kommune entsprechend anteilig bereitgestellt.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden