Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3073
öffentlich
Datum: | 07/30/2013 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
Energeticon gGmbH
hier: Benennung von stellvertretenden Mitgliedern in den Aufsichtsrat
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 10 Abs. 2 des geänderten Gesellschaftsvertrages der Energeticon gGmbH folgende stellvertretenden Mitglieder in den Aufsichtsrat:
1. _____________________________ (für Herrn Prof. Dieter Patt)
2. _____________________________ (für Herrn Willi Bündgens)
3. _____________________________ (für Frau Nicole-Susanne Weiden-Luffy)
4. _____________________________ (für Herrn Manfred Winnen)
5. Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
In Vertretung
H ö t t e
Zusammenfassung:
Der LVR ist gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Energeticon gGmbH mit 5 Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten. Eine Stellvertretung der Aufsichtsratsmitglieder war bislang nicht möglich.
Gemäß § 10 Abs. 2 des geänderten Gesellschaftsvertrages der Energeticon gGmbH ist die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern im Aufsichtsrat für den Fall der Verhinderung zulässig.
Für die Benennung der stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieder ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.