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Antrag-Nr. 12/379
öffentlich
Datum:
02/20/2009
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Schulausschuss02.03.2009empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Landschaftsversammlung27.03.2009Beratung
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2009:
Kinder mit Behinderung in Regelschulen
Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsverband Rheinland verpflichtet sich, in seinem Aufgabenbereich die „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen“ umzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, die erstens dazu beitragen, dass ein Schulsystem für Kinder mit und ohne Behinderung geschaffen wird, und die zweitens kurzfristig helfen, Kindern mit Behinderung den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

I. Schaffung eines (Teil-)Produktes „Förderung der Beschulung von Kindern mit Behinderung in Regelschulen“

 Es wird ein neues (Teil-) Produkt im Produktbereich 03, Produktgruppe 54, eingerichtet mit dem Titel: Förderung der Beschulung von Kindern mit Behinderung in Regelschulen 

Dieses Produkt umfasst folgende Teilprodukte:


a) Anreizprogramm Integration          250.000 €

Hier werden auch Mittel für den Gerätepool ausgewiesen (vormals in Produktgruppe 54 enthalten).


b) Kompetenzzentrum Oberhausen
Hier werden (wie im Haushaltsplan bereits veranschlagt) für Personalkosten 32.000 € ausgewiesen. 

c) Die Verwaltung wird beauftragt, das Produkt mit geeigneten Kennzahlen zu hinterlegen. Diese sollen Auskunft darüber geben, wie vielen Kindern die Beschulung in der Regelschule ermöglicht wurde und mit welchen Maßnahmen dies geschah (Unterstützung aus dem Gerätepool, Beratung von Eltern, Schulen oder Kommunen etc.) 

II. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien zum Gerätepool so zu erweitern, dass auch bauliche und technische Ausstattungen (wie z. B. Spezialrollstühle zur Überwindung von Treppen, Türöffnungsanlagen) beantragt werden können. Eine Beispielliste ist zu erstellen. 

III. Die Verwaltung wird beauftragt, Modelle für eine „Integrati onspauschale“ z u entwickeln. Diese Pauschale soll als rechnerische Größe alle Kosten, die dem Landschaftsverband für die Beschulung eines Kindes mit Behinderung entstehen, zusammenfassen (Therapie, Pflege, Fahrtkosten etc.) und den Wechsel eines Kindes mit Behinderung von den LVR-Förderschulen hin zur Regelschule unterstützen  - mit vergleichbarem Angebot an Therapie und Pflege.

a) Anreizprogramm Integration          250.000 €
hier werden auch Mittel für den Gerätepool ausgewiesen (vormals in Produktgruppe 54 enthalten)

Begründung:
erfolgt mündlich
Unterschriften:
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Thomas Böll
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden