LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/738/1
öffentlich
Datum:
11/23/2005
Dienststelle:
Amt 84
Bearbeitung:
Herr van Brederode
Finanz- und Wirtschaftsausschuss07.12.2005empfehlender Beschluss
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung12.12.2005empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss16.12.2005Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken
Rahmenkonzeption zur Umsetzung der Anträge 12/59 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und 12/45 CDU
Beschlussvorschlag:
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise der Krankenhausversorgung werden auch in der psychiatrischen Krankenhausversorgung bundesweit zunehmende Privatisierungstendenzen wirksam. So hat die niedersächsische Landesregierung beschlossen, die zehn Landeskrankenhäuser europaweit zum Verkauf anzubieten. Im Zuge der starken öffentlichen Proteste gegen diese Verkaufsabsichten schlug VER.DI vor, die Landeskrankenhäuser in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln.
Vor diesem Hintergrund, und um die in Antrag 12/59 von SPD, GRÜNEN und FDP genannten Ziele umzusetzen, wird die Verwaltung gemäß Antrag Nr. 12/87 der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP aufgefordert, zeitnah externe Gutachten zu veranlassen; der Gutachter bzw. die Gutachterin soll Erfahrungen in der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung haben.


Das Gutachten soll darlegen:
- praktische Schwierigkeiten und Beschränkungen der gegenwärtigen Rechtsform bei der Umsetzung und Erreichung wirtschaftlicher und gesundheitspolitischer Zielvorgaben im Vergleich zu alternativen Modellen, insbesondere unter dem Aspekt von Outsourcing und Kooperationsprojekten

- Vor- und Nachteile von gGmbH, Eigenbetrieb und AöR aus gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und wirtschaftlicher (einschließlich vergaberechtlicher und personalwirtschaftlicher) Sicht

- die Möglichkeiten zur Ausgestaltung von Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Stellung und der wirtschaftlichen Entscheidungsverantwortung von Geschäftsführung und Eigentümern/Gesellschaftern sowie der Gestaltungsmöglichkeiten der politischen Vertretung

- die kommunal- und regionalpolitischen Gestaltungsspielräume hinsichtlich gesundheitspolitischer Zielsetzungen unterschiedlicher Rechtsformen

- die wettbewerbs- bzw. beihilferechtliche Problematik unterschiedlicher Rechtsformen und unterschiedlicher Beteiligungsverhältnisse im Lichte europäischer Rechtsnormen und der Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH

- im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen die formal-rechtlichen Möglichkeiten und steuerlichen Auswirkungen von Ausgründungen von Unternehmensbereichen sowie der Bildung von Gemeinschaftsgesellschaften, insbesondere mit Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft

- eine optimale Gliederung einer zukünftigen Klinikstruktur

- notwendige kommunalrechtliche und sonstige Voraussetzungen für eine Rechtsformänderung


Ergänzend wird die Verwaltung auf der Basis der in der Vorlage 12/738 dargestellten Überlegungen für eine Rahmenkonzeption zur Zukunftssicherung der Rheinischen Kliniken gemäß Antrag Nr. 12/88 CDU beauftragt,

1. vor Erteilung eines Gutachtenauftrags an externe Beratungsunternehmen mitzuteilen, von welchem finanziellen Auftragsvolumen in etwa auszugehen ist und wie die Finanzierung erfolgen soll;

2. zu prüfen, ob eine öffentliche Ausschreibung des Gutachtenauftrags erforderlich ist bzw. unter welchen Voraussetzungen davon abgesehen werden kann;

3 a) darzulegen, ob und inwieweit die Orthopädie Viersen in diesen Gutachtenauftrag einbezogen werden soll;

b) darzulegen, ob und ggf. welche Überschneidungen durch eine Einbeziehung der Orthopädie Viersen in den Gutachtenauftrag des Kreises Viersen an das Fachbüro Jüngerkes und Schlüter GmbH entstehen;

4. darzulegen, ob Ergebnisse aus Gutachten zur Zukunft öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser in anderen Bundesländern bekannt sind, die für die weitere Debatte über die Zukunftsentwicklung der Rheinischen Kliniken genutzt werden können.

Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung:
Anlagen: