Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/4682
öffentlich
Datum: | 09/23/2009 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
| |
Tagesordnungspunkt:
Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten des LVR
hier: Übergangsregelung bis zur Konstituierung der 13. Landschaftsversammlung Rheinland
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss beschließt, dass die in der Anlage genannten Mitgliedschaftsrechte bis zur Benennung der neuen Vertreterinnen / Vertreter aus der 13. Landschaftsversammlung Rheinland weiterhin durch die derzeit benannten Vertreterinnen / Vertreter fortgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschäd.Satzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschäd.Satzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/4682:
Bezüglich der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des LVR sind in der beiliegenden Liste die Einrichtungen aufgeführt, bei denen die Mitgliedschaft der benannten Vertreterinnen / Vertreter mit Ablauf der 12. Wahlperiode der Landschaftsversammlung Rheinland endet.
Damit bis zur Benennung der Vertreterinnen / Vertreter aus der 13. Landschaftsversammlung Rheinland die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte des LVR in den betreffenden Gremien sichergestellt werden kann, ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses herbeizuführen, wonach die bisherigen Vertreterinnen / Vertreter in den in der Anlage aufgeführten Einrichtungen weiterhin die Mitgliedschaftsrechte des LVR wahrnehmen können.
Im Auftrag
K a s c h n y