Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2034
öffentlich
Datum: | 04/16/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 81 |
Bearbeitung: | Frau Mende |
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Tagesordnungspunkt:
Kinospot "Freiheit statt Zwang"; Vorsorgeverfügungen, insbesondere rechtliche Bedeutung der Patientenverfügung sowie Abgrenzung u. a. zur Behandlungsvereinbarung
Kenntnisnahme:
Die rechtlichen Ausführungen zu den Vorsorgeverfügungen werden gemäß Vorlage Nr. 13/2034 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:
Die Rechtsinstitute der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Behandlungsvereinbarung dienen der weitestgehenden Respektierung der individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und sind im Rahmen der bestehenden Gesetze von allen am Behandlungsgeschehen Beteiligten im psychiatrischen Alltag zu beachten.