LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2034
öffentlich
Datum:
04/16/2012
Dienststelle:
Fachbereich 81
Bearbeitung:
Frau Mende
Gesundheitsausschuss25.05.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Kinospot "Freiheit statt Zwang"; Vorsorgeverfügungen, insbesondere rechtliche Bedeutung der Patientenverfügung sowie Abgrenzung u. a. zur Behandlungsvereinbarung
Kenntnisnahme:
Die rechtlichen Ausführungen zu den Vorsorgeverfügungen werden gemäß Vorlage Nr. 13/2034 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:
Die Rechtsinstitute der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Behandlungsvereinbarung dienen der weitestgehenden Respektierung der individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und sind im Rahmen der bestehenden Gesetze von allen am Behandlungsgeschehen Beteiligten im psychiatrischen Alltag zu beachten.

Begründung: