Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1156/1
Begründung der Ergänzungsvorlage Nr. 13/1156/1
Der Deutsche Bundestag hat am 24.03.2011 das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines sog. Bundesfreiwilligendienstes beschlossen.Die Ausfertigung und Verkündung der Rechtsänderung ist Anfang Mai 2011 vollzogen worden. Danach wird mit Wirkung vom 01.07.2011 die Wehrpflicht und die Pflicht zur Ableistung eines Zivildienstes ausgesetzt.
Der Landschaftsausschuss hat in der Sitzung am 11.04.2011 die Vorlage Nr. 13/1156 nicht beschlossen, sondern die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage vorzulegen, in der die Auswirkungen des Aussetzens des Zivildienstes auf die gesamten Dienststellen des LVR aufgezeigt werden.
In der Vorlage Nr. 13/1290 ist diese Gesamtübersicht dargestellt und es sind Aktualisierungen gegenüber der Vorlage Nr. 13/1156 insbesondere im Hinblick auf
- die Vereinbarung mit dem ijgd (Internationaler Jugendgemeinschaftsdienst) - Ziff. 4.1
- die Werbe- und Anreizmaßnahmen - Ziff. 6.1
aufgezeigt. Die Ziffer 7 ist durch die Vorlage Nr. 13/1290 ersetzt.
Über den aktuellen Besetzungsstand in den LVR-Förderschulen wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
Die Begründung der Ursprungsvorlage Nr. 13/1156 liegt als Anlage bei.
L u b e k