Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der Anforderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention die Organisationsstruktur der Bereiche für Soziale Rehabilitation an den LVR-Kliniken zu überprüfen. Es sollten folgende mögliche Entwicklungsszenarien geprüft und hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken bzw. Stärken und Schwächen bewertet werden:
- Optimierung unter dem Dach der LVR-Kliniken
- Zusammenlegung der Reha-Bereiche mit den HPH-Netzen
- Verselbständigung und Zusammenlegung der Reha-Bereiche (ein oder mehrere Reha-Verbünde)
- Vernetzung der Reha-Bereiche mit örtlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe mit oder ohne organisatorischem Übergang
Bei der Überprüfung sollten fachliche, ökonomische, organisationstheoretische und standortbezogene Kriterien Berücksichtigung finden.