Zur Fortentwicklung der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit Behinderung und von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, fördert der LVR ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 die inklusive Betreuung dieser Kinder in Kindertageseinrichtungen - in Ergänzung der KiBiz-Mittel des Landes NRW - zusätzlich auf freiwilliger Basis.
Das neue Förderverfahren soll durch Richtlinien geregelt werden. Kernpunkte der Richtlinien sind unter anderem die formellen Voraussetzungen, das Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Verwendung der Mittel und das Nachweisverfahren.
Daneben sind Übergangsregelungen für die Finanzierung der therapeutischen Leistungen in den Richtlinien enthalten. Diese Regelung ist erforderlich, da im Übergang der Finanzierung der therapeutischen Leistungen auf verpflichtete Kostenträger eine Verrechnung mit der Kindpauschale erfolgen wird.
Neben den Förderrichtlinien wird eine separate Fördersatzung erstellt, die insbesondere zu den Aspekten Auszahlung und Rückforderung eine Ermächtigungsgrundlage schaffen wird. Die Satzung wird zur Beschlussfassung der Landschaftsversammlung Rheinland vorgelegt.