Mit Vorlage 13/2550 hat die Verwaltung über die Verabschiedung des Gesetzes über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) am 18.09.2012 berichtet. Mit dieser Vorlage werden nun die konkreten Auswirkungen auf das Verfahren zur Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes beim Landschaftsverband Rheinland dargestellt.
Neu ist das der Einbringung des Haushaltes vorgeschaltete Verfahren zur Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften. Hierfür ist eine Frist von sechs Wochen vorgesehen.
Die bisher verbindlich vorgegebene Anhörung der Mitgliedskörperschaften ist nunmehr nur noch bei entsprechender Beantragung vorgeschrieben; der LVR wird sie jedoch unabhängig von dieser Beantragung weiterhin in der bisherigen Form durchführen, um die Mitgliedskörperschaften unmittelbar über aktuelle Entwicklungen zum Haushalt zu unterrichten.
Im Anschluss an die Verabschiedung des Haushaltes ist neu eine grundsätzliche Genehmigung des Haushaltes durch die Aufsichtsbehörde vorgeschrieben. Diese war in der Vergangenheit nur bei einer Erhöhung des Hebesatzes gefordert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat die Aufsichtsbehörde den Mitgliedskörperschaften erneut Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
Die neu eingeführten Schritte 'Benehmensherstellung' und 'Genehmigungsverfahren mit Gelegenheit zur Stellungnahme' führen insgesamt zu einer Verlängerung des Verfahrens zur Haushaltsaufstellung.