LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1594
öffentlich
Datum:
09/19/2011
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Kuhl-Kollberg
Schulausschuss14.11.2011empfehlender Beschluss
Sozialausschuss15.11.2011zur Kenntnis
Gesundheitsausschuss16.11.2011zur Kenntnis
Landschaftsausschuss09.12.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
LVR-Berufskolleg - Fachschulen des Sozialwesens;
hier: Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege"
Beschlussvorschlag:
"Der Errichtung des Aufbaubildungsganges "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege" gemäß § 1 Abs. 5 Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) zum 01.02.2012 wird gemäß Vorlage Nr. 13/1594 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 81 Schulgesetz NRW die Errichtung durch die obere Schulaufsicht genehmigen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

neinnein
Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanneinnein
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:keine
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L U B E K  
Zusammenfassung:

HINWEIS:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2011 die Beratung der Vorlage 13/1594 auf die Sitzung am 14.11.2011 vertagt. 

Begründung der Vorlage:

Das LVR Berufskolleg - Fachschulen des Sozialwesens in Düsseldorf möchte  - entsprechend dem Beschluss der Schulkonferenz - ab Februar 2012 den neuen Aufbaubildungsgang "Fachkraft für Beratung und Anleitung in der Pflege" gemäß § 1 Abs. 5 Anlage E APO-BK errichten und bittet um entsprechende Genehmigung.Gemäß § 81 Schulgesetz NRW beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung über die Errichtung, Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist. Nach Beschlussfassung im Landschaftsausschuss als zuständigem Organ gemäß § 3 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung bedarf der Beschluss der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden