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Antrag-Nr. 12/78
öffentlich
Datum:
08/31/2005
Antragsteller:
FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Landschaftsausschuss02.09.2005Beschluss
Tagesordnungspunkt:
TOP 5: Änderung der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des LVR und ihrer Ausschüsse
Beschlussvorschlag:
Die Beschlussempfehlung an die Landschaftsversammlung (Vorlage-Nr. 12/581) wird wie folgt abgeändert:
§ 12 (Anträge zu Punkten der Tagesordnung)

Abs. 1 Satz 1:

Anträge der Fraktionen, Gruppen oder einzelner Mitglieder der Landschaftsversammlung sind zunächst dem Landschaftsausschuss vorzulegen.

Abs. 2 Satz 1:

Jedes Mitglied sowie jede Fraktion und Gruppe sind berechtigt, zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, um eine Entscheidung der Landschaftsversammlung herbeizuführen (Anträge zur Sache).

§ 29 (Tagesordnung)

Abs. 3:

Bedürfen Beschlüsse der Fachausschüsse gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 LVerbO der Zustimmung des Landschaftsausschusses, gilt die Tagesordnung des Landschaftsausschusses als um diesen Punkt erweitert. Die Regelungen des Abs. 4 dieses Paragraphen sowie des § 17 Abs. 2 LVerbO bleiben unberührt.

§ 37 (Ältestenrat) Abs. 1:

Zur Unterstützung der/des Vorsitzenden bei der Vorbereitung der Tagungen der Landschaftsversammlung und der Sitzungen des Landschaftsausschusses wird der Ältestenrat gebildet, der sich aus der/dem Vorsitzenden der Landschaftsversammlung und des Landschaftsausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden, im Verhinderungsfall einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden, und den Fraktionsgeschäftsführerinnen/Fraktionsgeschäftsführern zusammensetzt. Der Ältestenrat kann durch einstimmigen Beschluss weitere Mitglieder hinzuwählen. Der Ältestenrat kann, auch ständig, Gäste zulassen.

§ 37 (Ältestenrat) Abs. 2:

Die/der Landesdirektorin/Landesdirektor sowie die/der Erste Landesrätin/Landesrat nehmen an den Sitzungen des Ältestenrates teil; sie können weitere Bedienstete hinzuziehen.
Begründung:

In der Landschaftsversammlung sollen auch einzelne Mitglieder und Gruppen das Recht erhalten, Anträge zur Sache zu bereits auf der Tagesordnung stehenden Beratungspunkten zu stellen.

Beschlüsse, die in Fachausschüssen keine Zweidrittel-Mehrheit erhalten und deshalb dem Landschaftsausschuss zur Bestätigung vorzulegen sind, sollen in den nächsten Sitzung des LA unabhängig von Fristen beraten werden können, da die Sachverhalte den Mitgliedern des LA aufgrund der vorausgegangenen Fachausschusserörterung nicht unbekannt sind und somit ein besonderes Schutzfristenbedürfnis nicht besteht.

Die Regelung für den Ältestenrat erhält den Wortlaut des LA-Beschlusses vom 13.05.2005.

Unterschriften:
Klaus Brausch
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden