Die Geschäftsordnung für die Ombudspersonen sieht eine halbjährliche Unterrichtung der Krankenhausausschüsse über die von den Ombudspersonen bearbeiteten Beschwerden vor. Ziel dieser Regelung ist es, ggf. eine zeitnahe Steuerung durch die Krankenhaus-ausschüsse zu ermöglichen.
Angesichts des Umstandes, dass diese Regelung in der Vergangenheit keine praktische Relevanz erfahren hat, wird unter Effizienzgesichtspunkten vorgeschlagen, sie zu modifizieren.
Zukünftig erfolgt die Unterrichtung der Krankenhausausschüsse ein Mal jährlich zu der Sitzung, in der die Ombudsperson ihren Erfahrungsbericht vorträgt.
Stellt darüber hinaus die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden unterjährig im Rahmen des verwaltungsseitigen Controllings Auffälligkeiten fest, berichtet sie unver-züglich dem zuständigen Krankenhausausschuss.