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Antrag-Nr. 13/263
öffentlich
Datum:
10/17/2013
Antragsteller:
SPD, GRÜNE, FDP
Landesjugendhilfeausschuss14.11.2013zur Kenntnis
Betriebsausschuss LVR-Jugendhilfe Rheinland18.11.2013empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung16.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2014;
Rahmenvertrag NRW nach § 78 SGB VIII im Sinne der Aufgabenerfüllung der Einrichtungen verhandeln
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuverhandlung  des Rahmenvertrages NRW nach § 78 SGB VIII als Grundlage für die Entgeltvereinbarungen in den Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Mindestauslastungen nicht von 93% auf 98% angehoben werden.
Begründung:

Der aktuelle Rahmenvertrag NRW nach § 78f SGB VIII als Grundlage für die Entgeltvereinbarungen mit den Kommunen gemäß §§ 78 a – g SGB VIII ist von den kommunalen Spitzenverbänden gekündigt worden. Bereits mit Einführung der Regularien Mitte der 90’er Jahre wurde das volle unternehmerischen Risiko erstmalig vollständig auf die Jugendhilfeeinrichtungen übertragen.

Gleichzeitig wurden mit dem Regelungswerk grundlegende Festlegungen, Höchstsätze und Auslastungsgrenzen für die Kalkulationen festgeschrieben. Hintergrund für die Kündigung des Rahmenvertrages ist die Annahme der kommunalen Spitzenverbände, dass die Jugendhilfeeinrichtungen trotz des engen Kalkulationsrasters immer noch Gewinne erwirtschaften. Dies soll mit den Neuverhandlungen verhindert werden. Daher gibt es Bestrebungen, die Mindestauslastung bei der Kalkulation von bisher 93% auf 98% anzuheben.




Dies ist nicht nur pädagogisch fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich nicht darstellbar.
De facto wäre dann eine Vereinbarung von kostendeckenden Entgelten nicht möglich, die Entwicklung neuer innovativer Konzepte ausgeschlossen.

Eine solche Lösung ist für die JHR wirtschaftlich nicht tragbar.

Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden