Antrag-Nr. 13/263
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Neuverhandlung des Rahmenvertrages NRW nach § 78 SGB VIII als Grundlage für die Entgeltvereinbarungen in den Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden darauf hinzuwirken, dass die Mindestauslastungen nicht von 93% auf 98% angehoben werden.
Begründung:
Der aktuelle Rahmenvertrag NRW nach § 78f SGB VIII als Grundlage für die Entgeltvereinbarungen mit den Kommunen gemäß §§ 78 a – g SGB VIII ist von den kommunalen Spitzenverbänden gekündigt worden. Bereits mit Einführung der Regularien Mitte der 90’er Jahre wurde das volle unternehmerischen Risiko erstmalig vollständig auf die Jugendhilfeeinrichtungen übertragen.
Gleichzeitig wurden mit dem Regelungswerk grundlegende Festlegungen, Höchstsätze und Auslastungsgrenzen für die Kalkulationen festgeschrieben. Hintergrund für die Kündigung des Rahmenvertrages ist die Annahme der kommunalen Spitzenverbände, dass die Jugendhilfeeinrichtungen trotz des engen Kalkulationsrasters immer noch Gewinne erwirtschaften. Dies soll mit den Neuverhandlungen verhindert werden. Daher gibt es Bestrebungen, die Mindestauslastung bei der Kalkulation von bisher 93% auf 98% anzuheben.
Dies ist nicht nur pädagogisch fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich nicht darstellbar.
De facto wäre dann eine Vereinbarung von kostendeckenden Entgelten nicht möglich, die Entwicklung neuer innovativer Konzepte ausgeschlossen.
Eine solche Lösung ist für die JHR wirtschaftlich nicht tragbar.