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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/288
öffentlich
Datum:
10/28/2013
Antragsteller:
Die Linke.
Sozialausschuss11.11.2013empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss14.11.2013empfehlender Beschluss
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen15.11.2013empfehlender Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2014: Tariftreue vereinbaren
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des LVR (dem zuständigen Rehabilitationsträger und öffentlichen Auftraggeber) wird beauftragt, in die neu auszuhandelnden Rahmenvereinbarungen mit den Vertretern der freien Wohlfahrtspflege einen Passus aufzunehmen, nach welchem die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW für die Beschäftigten der Aufgabenträger eingehalten werden sollen.

Diese Vorgaben sollen auch für Nachunternehmen gelten, die Leistungen (wie beispielsweise Fahrdienste) für die die Aufgabenträger erbringen.

Begründung:

Im vergangenen Jahr und Anfang diesen Jahres haben Beschäftigte in Werkstätten mehrfach mit ganztägigen Warnstreiks den Abschluss von Haustarifverträgen gefordert (bei der Lebenshilfe Wuppertal in den Bereichen Wohnen und Werkstätten im November und Dezember 2012 und wiederholt im Mai 2013). Ähnliches gilt für die Lebenshilfe in Kleve, wo die Beschäftigten der Kitas am 13.Mai für mehr Lohn demonstriert haben, da Beschäftigte der Stadt, des Kreises, des LVR, der AWO oder der Caritas für die gleiche Tätigkeit in der Kita einen höheren Lohn erhielten. Es gibt im Bereich des LVR andere örtliche Lebenshilfe-Unternehmen, in denen Haustarifverträge existieren.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege verpflichten sich nicht zuletzt durch die Rahmenzielvereinbarungen mit dem LVR dazu, den von ihnen betreuten Menschen die Unterstützung zukommen zu lassen, die diese benötigen. Dafür ist qualifiziertes Personal unentbehrlich. Werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlecht oder ungerecht bezahlt, so kann diese Unterstützung offenbar nicht immer gewährleistet werden. Wenn immer mehr Beschäftigte ihre Forderung nach einem gerechten Lohn nun durch einen Streik öffentlich machen müssen, so geht dies auf Kosten einer bedarfsgerechten Versorgung der leistungsberechtigten Menschen.

Es ist daher wichtig, dass die Freien Träger einen Tarifvertrag abschließen, der sich am TvöD orientiert.

Qualität für Menschen entsteht durch Dienst am Menschen. Dienst am Menschen muss fair bezahlt werden. Das gilt selbstverständlich auch für Nachunternehmen, die Leistungen im Auftrag der Aufgabenträger und für Menschen mit Behinderungen erbringen, wie dies beispielweise bei Beförderungsleistungen der Fall ist.


Eine  Vereinbarung mit den Aufgabenträgern mit der Vorgabe des Tariftreue- und Vergabegesetzes als Basis ist grundsätzlich möglich. Der LVR als öffentlicher Auftraggeber ist dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW verpflichtet.

Unterschrift:
Felix Schulte

(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden