Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2266
öffentlich
Datum: | 08/14/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 43 |
Bearbeitung: | Herr Balensiefer |
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Tagesordnungspunkt:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
Nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, wird gem. Vorlage Nr. 13/2266 der Kölner Kreidekreis e.V., Niederkassel, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
E l z e r
Zusammenfassung:
Der Kölner Kreidekreis e.V., Niederkassel, soll als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt werden.