Der Landschaftsverband lehnt die Beschäftigung von 1-EuroKräften als Hausmeisterhelfer und Schulassistenten grundsätzlich ab. Im Rahmen der ARGE-Fördermittel sind auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnissen möglich.
Die Landschaftsversammlung begrüßt Vereinbarungen wie sie z.B. zwischen der Stadt Köln, den Gemeinnützigen Werkstätten und dem Landschaftsverband Rheinland geschlossen wurden. Nach dieser Vereinbarung „kaufen“ die Schulträger (LVR und Stadt-Köln) die Dienstleistung bei den Gemeinnützigen Werkstätten, die dann von den Beschäftigten der Werkstätten erbracht wird.
Für die Anstellung weiterer Assistenten an den Schulen, soll die Verwaltung Mittel im Haushalt bereit stellen.