Das Projekt zur Erprobung des selbstständigen Wohnens ist befristet bis zum 31.12.2011. Anhand von Datenauswertungen wurden in der Ursprungsvorlage 13/1364 erste zielgruppenspezifische Schlussfolgerungen gezogen. Danach unterstützt das Probewohnen Menschen mit Behinderung, die stationär betreut werden oder in den Herkunftsfamilien leben, bei der Gewinnung von Alltagskompetenzen, die diese für ein späteres, selbständiges und ambulant betreutes Wohnen benötigen. Die weiteren dort aufgezeigten Trends, wie z.B. die überwiegend positve Einschätzung des Probewohnens durch die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen werden im zweiten Zwischenbericht bestätigt. Insgesamt wurden im Erprobungszeitraum bisher 145.724,18 € aufgewandt. Im Jahr 2011 werden sich die Kosten voraussichtlich auf 75.000,00€ belaufen. Die Verwaltung schlägt vor, das Angebot auch im Jahr 2012 und in den folgenden Jahren aufrecht zu erhalten. Ein Betrag von 100.000,00 € ist im HH-Plan-Entwurf 2012 veranschlagt. Das Probewohnen trägt dazu bei, ambulant betreute Wohnformen an Stelle von Wohnheimbetreuungen zu ermöglichen und wird daher sowohl aus fachlichen wie auch aus finanziellen Gründen befürwortet.