Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1759
öffentlich
Datum: | 11/04/2011 |
Dienststelle: | Fachbereich 91 |
Bearbeitung: | Herr Storcks |
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Kulturausschuss | 23.11.2011 | empfehlender Beschluss |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 06.12.2011 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 09.12.2011 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Genehmigung eines überplanmäßigen Mehrbedarfes beim Transferbudget in der Produktgruppe 025 aufgrund von zweckgebundenen Mehrerträgen
Beschlussvorschlag:
"Dem überplanmäßigen Mehrbedarf beim Transferbudget in der Produktgruppe 025, Kulturförderung und -veranstaltungen, in Höhe von 376.420,- € aufgrund von zweckgebundenen Mehrerträgen wird gemäß Vorlage Nr. 13/1759 zugestimmt."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | 025 |
Erträge: | € 376.420,00 | Aufwendungen: | € 376.420,00 |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| nein | /Wirtschaftsplan | nein |
Einzahlungen: | € 376.420,00 | Auszahlungen: | € 376.420,00 |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | nein | /Wirtschaftsplan | nein |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:
Der LVR hat vom Land NRW gegenüber der Haushaltsplanung höhere Landeszuweisungen (GFG-Mittel) für Maßnahmen der landschaftlichen Kulturpflege in einem Umfang von 376.420,00 € erhalten. Der gegenüber der Planung um 376.420,00 € höher ausgefallene Mehrertrag (=überplanmäßiger Ertrag) soll entsprechend der Darstellung in der Vorlage 13/1682 für die Förderung von Projekten im Rahmen der regionalen Kulturförderung eingesetzt werden (= überplanmäßige Mehraufwendungen). Somit stellt sich der Mehrbedarf aufgrund der Mehrerträge ergebnisneutral dar. Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zum Haushalt 2011 bedürfen die überplanmäßigen Aufwendungen, die durch Mehrerträge in gleicher Höhe finanziert sind, der Zustimmung des Landschaftsausschusses.