Wesentliche politische Zielsetzungen für die Weiterentwicklung der Rheinischen Kliniken sind die Gewährleistung einer möglichst wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung im Rheinland sowie zeitgemäßer, moderne Konzepte unterstützender räumlicher Standards.
Mit der Vorlage 12/2628 wird auf einen erheblichen Sanierungsstau in den Standardbettenhäusern hingewiesen, der neben der brandschutztechnischen Ertüchtigung auch Erneuerungsbedarf in der energie- und sanitärtechnischen Ausstattung sowie in den Unterbringungsstandards umfasst. Da eine umfassende Sanierung gem. Vorlage 12/2628 nicht im laufenden Betrieb stattfinden kann, entstehen nicht genau bezifferte Kosten für Schaffung temporärer Ausweichkapazitäten.
Zu prüfen ist deshalb,
- inwieweit die Errichtung von Ausweichkapazitäten mit bereits geplanten oder sinnvollen
Neubaumaßnahmen harmonisiert werden kann,
- statt einer Sanierung der Standardbettenhäuser Neubaumaßnahmen sinnvoll sind,
- die ggf. auch der weiteren Dezentralisierung der Rheinischen Kliniken nutzbar gemacht werden können.
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Die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung der Standardbettenhäuser in den LVR-Kliniken.
werden in der Vorlage 12/3628 auf insgesamt 38,679 Mio € geschätzt. Diese Kostenschätzung ist jedoch insofern unvollständig, als sie den voraussichtlichen Gesamtaufwand zur Herstellung zeitgemäßer technischer und
räum licher Standards in den Bettenhäusern sowie die damit verbundenen Auslagerungskosten nicht einschließt. Eine Gesamtkostenbetrachtung ist jedoch für die Prüfung alternativer Planungsszenarien (Neubau, Dezentralisierung) unverzichtbar.
Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung vor diesem Hintergrund mit der Vorlage einer Gesamtplanung. Die Planung soll auch darüber Auskunft geben, an welchen Standorten die Errichtung eines Teils oder der gesamten Kapazität der Standardbettenhäuser an dezentralen Standorten sinnvoll erscheint.
In diesem Zusammenhang ist auch ein Planungsszenario zur zeitlichen Durchführung/Staffelung der Maßnahmen darzustellen.