Die Klinikvorstände werden gebeten, über die Praxis der Beschäftigung von Psychotherapeutinnen und -therapeuten im Ausbildungsabschnitt „Praktische Tätigkeit“ (PiA), insbesondere im Hinblick auf Einarbeitung, Supervision, Einsatz in der Behandlung, Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungselemente, Urlaubsregelung und Abrechenbarkeit von Leistungen, zu berichten.
Der Klinikverbund wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine Vereinheitlichung im Hinblick auf Aufwandsentschädigungen (Fahrtkosten, Verpflegung etc.) bzw. die PiA-Ausbildung ergänzende Minijobs (mit der Möglichkeit der Abrechenbarkeit von Leistungen) als Verbundziel sinnvoll und im Rahmen vorausschauender Personalentwicklung von Bedeutung ist, und hierzu nach Auswertung der Berichte aus den Kliniken entsprechende Vorschläge vorzulegen.