LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2134
öffentlich
Datum:
02/06/2007
Dienststelle:
Amt 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss14.02.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Stiftung Keramion
hier: Benennung eines weiteren Mitglieds in den Stiftungsrat
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 10 Abs. 1 der Stiftungssatzung als weiteres Mitglied für den Landschaftsverband Rheinland Frau / Herrn _________________________ in den Stiftungsrat der Stiftung Keramion.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:gem. Entschädigungssatzung
Erträge der Maßnahme:
Im Haushaltsplan veranschlagt:Ja
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Ja
Jährliche Folgekosten:gem. Entschädigungssatzung
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung zur Vorlage-Nr. 12/2134:

Im Stiftungsrat der Stiftung Keramion sind gemäß Stiftungssatzung bislang drei Vertreter der Stadt Frechen sowie zwei Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) vertreten. Gemäß Stiftungssatzung stellt die Stadt Frechen den Vorsitzenden des Stiftungsrates.

Der bisherige Stiftungsratsvorsitzende, Herr Beigeordneter Dr. Heinz Weller, geht im Februar 2007 in den Ruhestand. Seitens der Stadt Frechen sowie der politischen Vertretung der Stadt Frechen besteht der Wunsch, dass Herr Dr. Weller auch nach seinem Ausscheiden den Vorsitz im Stiftungsrat der Stiftung Keramion übernimmt.

Aus diesem Grund hat der Stiftungsrat der Stiftung Keramion in seiner Sitzung am 01.02.2007 eine Satzungsänderung beschlossen, wonach die Stadt Frechen zukünftig vier Vertreter und der LVR drei Vertreter in den Stiftungsrat der Stiftung Keramion entsenden kann.

Der LVR wird im Stiftungsrat der Stiftung Keramion derzeit von Herrn Helmut Latak sowie einem Vertreter der Verwaltung, z. Z. von Herrn Dr. Norbert Kühn, Leiter des Rhein. Archiv- und Museumsamtes, vertreten.

Für die Benennung eines weiteren Mitglieds im Stiftungsrat der Stiftung Keramion ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich. 

 

Im Auftrag

H o f e n b i t z e r

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden