LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3185
öffentlich
Datum:
05/09/2008
Dienststelle:
Amt 91
Bearbeitung:
Frau Tempelhagen/ Frau Konovaloff
Kulturausschuss19.05.2008empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss02.06.2008empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss12.06.2008Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Regionale Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland 2008
Beschlussvorschlag:
"1. Den in der Anlage 1 und 2 der Vorlage Nr. 12/3185 aufgeführten Projekten wird entsprechend den Empfehlungen der Kommission Regionale Kulturförderung zugestimmt.
2. Es ergibt sich ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 3.543.500 €.
Den hierfür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
3. 725.500 € aus 2008 werden für noch zur Beratung anstehende Projekte verwandt. Den hierfür erforderlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird zugestimmt.
4. Die Deckung der Aufwendungen zu Ziffer 2 und 3 erfolgt durch umlageneutrale Landeszuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), die in Höhe von 3.543.500 € mit Bescheid vom 21.1.2008 durch das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für 2008 festgesetzt wurden."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:025
Erträge:€ 3.543.500,00€ 3.543.500,00
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

jaja
Einzahlungen:€ 3.543.500,00€ 3.543.500,00
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanjaja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
M o l s b e r g e r 
Begründung der Vorlage Nr. 12/3185:

Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 30.4.2008 die Förderungen im Rahmen der landschaftlichen Kulturpflege mit nachstehendem Ergebnis beraten:

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages:

Die Kommission Regionale Kulturförderung empfiehlt eine Förderung folgender in der Anlage 1 aufgeführten Projekte mit den dort aufgeführten Förderbeträgen. Die jeweiligen Projektbeschreibungen sind als Anlage 2 beigefügt.

Für das Jahr 2008 wird mit einer Landeszuweisung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Unterstützung der landschaftlichen Kulturpflege in Höhe von 3.543.500 € gerechnet.

Die laufenden Nummern 1 bis 8 betreffen diejenigen Projekte, die bereits in Vorjahren anfinanziert wurden. Bei den nachfolgenden Projekten handelt es sich um Neuanträge.

 

Einzelhinweise zum Beratungsergebnis der Kommission Regionale Kulturförderung und aktuelle Änderungen bei folgenden Projekten:

Zu Punkt 2 und 3 des Beschlussvorschlages:

Im Budget des Kulturamtes und einiger Außenämter des Dezernates 9 ergeben sich durch die Bereitstellung der Mittel über- und außerplanmäßige Aufwendungen. Die genaue Zuordnung der Mittel zu den einzelnen Produktgruppen und Teilprodukten oder PSP-Elementen erfolgt in Abstimmung mit der Kämmerei. Die Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus den vorhandenen umlageneutralen GFG-Mitteln, die vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Zuwendungsschreiben zum Finanz- und Lastenausgleich der Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung gestellt werden.

Zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages:

Verschiedene Förderanträge wurden in der Anlage 1 und 2 nicht aufgeführt und werden vorbehaltlich einer Klärung durch die Verwaltung in einer 2. Kommissionssitzung nach der Sommerpause beraten. Der Grund für die Notwendigkeit einer 2. Beratungsrunde liegt insbesondere darin, dass bei verschiedenen Anträgen noch ein finanzieller und konzeptioneller Klärungsbedarf besteht und noch ergänzende Antragsunterlagen eingefordert und geprüft werden müssen.
Es wird vorgeschlagen, die nicht verplanten Restmittel aus der Förderung 2008 für noch nicht behandelte Anträge in Höhe von 725.500 € bereit zu stellen bzw. vorzuhalten.  
 


In Vertretung

K a r a b a i c