LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3111
öffentlich
Datum:
03/20/2008
Dienststelle:
Amt 81
Bearbeitung:
Frau Kessler-Hachen/Frau Kaulhausen
Krankenhausausschuss 110.04.2008Beratung
Tagesordnungspunkt:
Bauliche Situation im Otto-Löwenstein-Komplex der Rheinischen Kliniken Bonn
Kenntnisnahme:
Der Krankenhausausschuss 1 nimmt den Bericht über die bauliche Situation im Otto-Löwenstein-Komplex der Rheinischen Kliniken Bonn gemäß Vorlage Nr. 12/3111 zur Kenntnis.
Trägerverwaltung und Klinikleitung der Rheinischen Kliniken Bonn werden die weitere Bauplanung gemäß den in der Vorlage Nr. 12/3111 dargestellten Überlegungen mit hoher Priorität vorantreiben und fortlaufend über neue Ergebnisse berichten.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

L u b e k
Begründung der Vorlage Nr. 12/3111:

1. Auftrag

Der Krankenhausausschuss 1 hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 24.01.2008 beauftragt, einen Bericht zur baulichen Situation im Otto-Löwenstein-Komplex bis zum Ende des ersten Quartals 2008 vorzulegen.

In dieser Berichtsvorlage sollen die Umbaumöglichkeiten des Otto-Löwenstein-Komplexes bzw. die Neubaumöglichkeiten beschrieben werden. Ferner soll der Bericht einen Zeit- und Maßnahmenplan enthalten.

2. Änderungsbedarf

Wie bereits in der Vorlage Nr. 12/2901 ausgeführt, kommt Herr Prof. Dr. Fegert in seiner Expertise zur Qualität der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung in der Abteilung der Rheinischen Kliniken Bonn bezüglich der baulichen Situation zu dem Ergebnis, dass das Otto-Löwenstein-Gebäude für die Unterbringung und Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher ungeeignet ist.

Hauptkritikpunkte sind

  • die mangelhafte Raumkonzeption,
  • die unzureichende räumliche und strukturelle Einbindung des Gebäudes in das Umgebungsfeld,
  • der mangelhafte Schallschutz und der fehlende sommerliche Wärmeschutz.

Die Stationen sind nicht kindgerecht. Die Atmosphäre wird als aggressionsfördernd empfunden. Hier soll ein neues Raumkonzept als Grundlage der Um-/Neubauüberlegungen für eine freundliche Behandlungsatmosphäre sorgen.

Eine den Primärbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen nach Ruhe und Sicherheit, Bewegungsmöglichkeiten, Anregungen zur körperlichen und geistigen Aktivitäten entsprechende neue Raumkonzeption wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der Abteilungsleitung der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Trägerverwaltung erarbeitet und abgestimmt.

Das Raumkonzept sieht im Wesentlichen folgende Bereiche vor:

  • geschlossener Bereich Jugendliche (10 Betten),
  • offene Jugendstation mit zwei Bereichen mit jeweils 10 Betten (je Bereich 2 Gruppen mit jeweils 5 Patienten),
  • offene Kinder- und Jugendstation mit zwei Bereichen mit jeweils 10 Betten (je Bereich 2 Gruppen mit jeweils 5 Patienten),
  • Funktionsräume, die von allen offenen Stationen gemeinsam genutzt werden,
  • gemeinsamer Therapiebereich für alle offenen Stationen,
  • zentrale Ambulanz.

Auch der relativ großzügige Innenbereich bedarf im Sinne einer patientenfreundlichen Lösung noch der Überplanung.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass im Gebäude Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden.
Im Zusammenhang mit dem dann zu realisierenden Gesamtkonzept wird demnächst auftragsgemäß eine gesonderte Stellungnahme aus Sicht des Brandschutzes unter Darstellung der rechtlichen Grundlagen zum Brandschutz erfolgen.

3. Umsetzung des neuen Raumkonzepts im Otto-Löwenstein-Komplex

Die baulichen Möglichkeiten, das unter Ziffer 2 dargestellte Raumkonzept im bestehenden Gebäude der Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Um- und Erweiterungsbauten umzusetzen, wurden in einem ersten Planungsschritt untersucht.

Mit den im Folgenden vorgestellten Überlegungen soll deutlich gemacht werden, dass es zwar grundsätzlich möglich sein wird, das räumliche Gefüge des Gebäudes zu verbessern, nicht jedoch die Anforderungen an eine zukunftsweisende Kinder- und Jugendpsychiatrie optimal umzusetzen.

Insbesondere werden nicht alle Anforderungen des Raumprogramms nach interner Zuordnung der Räume und Größe der Räume umzuse tzen sein. Hier müssten Kompromisse in Kauf genommen werden.

Ebenso lässt sich die städtebauliche Lage und die nachbarschaftliche Situation des Gebäudes innerhalb des Klinikgeländes nicht verändern.
Hier sind im Wesentlichen die Entfernungen zur Schule, die unmittelbare Nähe zur Drogenstation im nachbarschaftlichen Umfeld und die Lage des Gebäudes an einer Straße zu nennen.

Die Bauweise des Gebäudekomplexes entspricht dem bauphysikalischen Standard der 90er Jahre. Eine Anpassung an heutige Standards wäre mit hohem Aufwand verbunden.

3.1 Umbau

Die neue Raumkonzeption der geschlossenen Jugendstation lässt sich strukturbedingt in einem der vorhandenen Schenkel des Gebäudes nicht darstellen.

Um die räumliche Situation signifikant zu verbessern, ist ein Erweiterungsbau im Erdgeschoss unumgänglich.
Dieser könnte sich, wie in Anlage 1 dargestellt, am äußeren Ende des westlichen Schenkels anschließen und so den bislang entgrenzten Innenbereich zu einem geschützten Hof arrondieren.
Die geschlossene Jugendstation könnte sich dann im EG über den neu geschaffenen Ergänzungsteil und den nördlichen Teil des westlichen Schenkels (Haus 19) erstrecken.

Die vier offenen Stationen könnten sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss gegenüberliegend (jeweils eine Station im östlichen - und eine im westlichen Schenkel) untergebracht werden. Hier sind hier ebenfalls ergänzende Verbindungsbauten notwendig, die die von jeweils zwei Stationen gemeinsam genutzten Bereiche aufnehmen würden (siehe Anlagen 1 und 2).
Die gemeinsamen Therapiebereiche für alle offenen Stationen könnten im EG und OG jeweils in den verbleibenden Flächen platziert werden.

Die Räumlichkeiten der Ambulanz und die Räume der Ärzte und Therapeuten sowie Konferenzraum und Bibliothek könnten in den Geschossen EG bis 2. OG im Kopfbau (Haus 18) und im 2. OG der Schenkel des Otto-Löwenstein-Komplexes verortet werden.

Wie eingangs schon dargestellt, ist zu dieser Konzeptüberlegung festzustellen, dass der Verbleib der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Otto-Löwenstein-Komplex mit Ergänzungsbauten und hohem Umbaubedarf zwar möglich scheint, letztlich jedoch eine mit sehr hohem finanziellen Aufwand weiterhin suboptimale Unterbringung der Kinder- und Jugendpsychiatrie für die Zukunft bedeuten würde.

3.2 Neubau

Aus den unter Ziffer 3.1 genannten Gründen wurde gemeinsam mit der Klinik nach einer Alternativlösung gesucht.

Ein Neubau, mit dem alle Anforderungen eines modernen Therapiekonzepts erfüllt werden könnten, wäre mittelfristig eventuell auf einem klinikeigenem Grundstück östlich des bestehenden Gebäudes möglich (siehe Anlage 3). Hier befinden sich derzeit noch drei Wohngbäude, die stark sanierungsbedürftig sind. Allerdings ist rechtlich zu klären, wie zeitnah bestehende Mietverträge gekündigt werden könnten.

Die Lage des Grundstücks, gleich gegenüber der Schule und in unmittelbarer Nähe zur Sporttherapiestätte verspricht Synergien im täglichen Ablauf des Klinikalltags, z. B. bei der Begleitung der Patientinnen und Patienten zur Schule und zum Sport.
Alle räumlichen Zuordnungen und stationsinternen Strukturen könnten an diesem neuen Standort optimal umgesetzt werden.

Mit einem entsprechenden architektonischen Konzept könnten auch die geforderten geschützten Außenbereiche in ansprechender Weise geschaffen werden.

Insgesamt würde ein Neubau in bautechnischer, brandschutztechnischer, bauphysikalischer und energetischer Hinsicht den Stand der heutigen Technik ( Passivhausbauweise, regener ative Energien etc.) repräsentieren.

4. Weiteres Vorgehen

Für einen abschließenden Vorschlag werden die Trä gerverwaltung und die Klinikleitung beide Alternativen mit hoher Priorität eingehend weiter untersuchen, um zu genaueren und tragfähigen Planungsgrundlagen zu gelangen. Hierzu müssen im Vorfeld neben bautechnischen und konzeptionellen auch rechtliche Fragen geklärt werden, z. B. hinsichtlich der Zulässigkeit eines Umbau-/Erweiterungsbaus

  • Urheberrechtschutz,
  • Auslagerung,
  • räumliche Kompromisse,
  • baurechtliche Belange,
  • Brandschutzkonzept,
  • bauabschnittsweise Umsetzung;

bzw. im Falle eines Neubaus z. B.

  • Kündigung bestehender Mietverträge,
  • Baumschutzsatzung,
  • baurechtliche Belange,
  • Abbruch.

Für beide Lösungen wird dann eine Kostenschätzung erstellt.

Sobald diese vorliegt, wird die Verwaltung erneut berichten.

In Vertretung

L u b e k