LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/4659
öffentlich
Datum:
09/08/2009
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss30.09.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 25.11.2009 in Düsseldorf;
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Landkreistages NRW den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 25.11.2009 in Düsseldorf."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:keine
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:keine
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/4659:

Die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW wird gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.

Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 25.11.2009 in Düsseldorf statt. Eine Einladung liegt noch nicht vor. Das Thema der Landkreisversammlung steht derzeit noch nicht fest.

Gemäß § 8 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung zu entsenden.

In der Vergangenheit hat regelmäßig der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dieses Mitgliedschaftsrecht wahrgenommen.

Der Landschaftsausschuss hat sich gemäß Beschluss vom 28.01.2005 das Recht vorbehalten, über die Entsendung im Einzelfall zu entscheiden.

Da es sich um die "Kleine Landkreisversammlung" handelt, dürfen keine Gäste benannt werden.


Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden