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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 13/118
öffentlich
Datum:
04/07/2011
Antragsteller:
CDU
Landesjugendhilfeausschuss12.05.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 306.06.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 207.06.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 408.06.2011empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 109.06.2011empfehlender Beschluss
Gesundheitsausschuss10.06.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Jugendämtern im Rheinland und den Kinder- und Jugendpsychiatrien der LVR-Kliniken
Beschlussvorschlag:

Die Verbundzentrale des LVR-Dezernates „Klinikverbund und Heilpädagogische Hilfen“ wird beauftragt, in Abstimmung mit dem LVR-Dezernat Jugend die kommunalen Jugendämtern im Rheinland zu befragen, welche kooperationsfördernden und/oder hemmenden Faktoren in der Zusammenarbeit zwischen der kommunalen Jugendhilfe und der  Kinder- und Jugendpsychiatrie aus deren Sicht bestehen und welche Optimierungsansätze gesehen werden.

Begründung:

Die CDU-Fraktion begrüßt die langjährigen Bemühungen des Dezernates „Klinikverbund und Heilpädagogische Hilfen“, die Kooperationen zwischen den Kinder und Jugendpsychiatrien der LVR-Kliniken und der kommunalen Jugendhilfe zu verbessern. 

Als Ergebnis der aktuellen Beratungen der Vorlagen 13/800, 13/909 und 13/980 muss gleichwohl festgestellt werden, dass im selben Zeitraum der Kostendruck seitens der Krankenkassen und deren medizinischer Dienste auf die Kliniken zugenommen hat und die Indikation und Länge der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit für Grenzfälle zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der kommunalen Jugendhilfe zunehmend strenger ausgelegt wird.

Zwangsläufig stellt sich daher vermehrt die Frage  der passgenauen Anschlussversorgung nach einer  stationären psychiatrischen Behandlung. In einigen Fallkonstellationen sind sinnvolle Therapieketten über eine sich anschließende Behandlung in einer Tagesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eine ambulante Nachversorgung bei einem niedergelassenem Kinder- und Jugendpsychiater möglich.

In anderen Fällen fehlt es nach wie vor an einer fachlich angemessenen Hilfegewährung. Hierzu müssen einerseits die LVR-Kliniken im Rahmen von Zielvereinbarungen mit der Trägerverbundzentrale ihre regionalen Netzwerke mit den örtlichen Jugendämtern qualifizieren, andererseits müssen kommunale Jugendhilfeträger im Rahmen ihrer Verpflichtung zur kommunalen Jugendhilfeplanung geeignete Einrichtungen in ausreichender Zahl vorhalten.

Dass auch die kommunalen Jugendhilfeträger unter erheblichem Konsolidierungsdruck stehen, ist bekannt. Daneben stellt sich aber die Frage, ob die Jugendämter möglicherweise  aus eher fachlichen Gründen eine abgestimmte Hilfeplanung in bzw. mit Einrichtungen der Jugendhilfe nach einer fachpsychiatrischen stationären, teilstationären oder ambulanten Behandlung kritisch bewerten bzw. sogar ablehnen.

Um die Zielvereinbarungen des Trägers mit den LVR-Kliniken noch passgenauer zu entwickeln, wird die Verbundzentrale der LVR-Kliniken aufgefordert,  im Zusammenwirken mit dem LVR-Landesjugendamt und den kommunalen Spitzenverbänden eine entsprechende Abfrage bei den 95 kommunalen Jugendämtern im Rheinland durchzuführen und über das Ergebnis zeitnah zu berichten.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden