Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.6.2006 auf der Grundlage der Vorlage Nr. 12/1445 folgenden Beschluss gefasst:
"1. Auf Grund begrenzter Kontrollmöglichkeiten der Einrichtungsaufsicht
des Landesjugendamts im Ausland hält der Landesjugendhilfeausschuss Selbstbindungserklärungen für zwingend, in denen Mindeststandards zum Minderjährigenschutz festgelegt sind und deren Einhaltung das fallführende Jugendamt für das Landesjugendamt überprüft.
2. Der mit der Vorlage Ju 12/1445 vorgelegten Selbstbindungserklärung individualpädagogischer Anbieter wird dementsprechend zugestimmt."
Nunmehr werden die Beratung vom 22.6.2006 ergänzend folgende Informationen präsentiert:
- In Schriftform wird über einige interessante Aspekte einer Evaluationsstudie des Instituts für Soziale Praxis des "Rauhen Hauses" (isp), Hamburg, berichtet (Anlage).
Die Studie wurde im Auftrag des Arbeitskreises Individualpädagogische Maßnahmen NRW e.V. (AIM) erstellt.
- In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 10.05.2007 wird Herr Gerd Lichtenberger, Vorsitzender des AIM, die Studie erläutern und zur Beantwortung weitergehender Fragen zur Verfügung stehen.
In Vertretung
M e r t e n s