Antrag-Nr. 13/264
öffentlich
Datum: | 10/17/2013 |
Antragsteller: | SPD, GRÜNE, FDP |
Schulausschuss | 20.11.2013 | empfehlender Beschluss |
Kommission Inklusion | 28.11.2013 | zur Kenntnis |
Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 04.12.2013 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 06.12.2013 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsversammlung | 16.12.2013 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2014;
Hilfsansprüche für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung bekannt machen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in einer Publikation in einfacher Sprache darzustellen, welche individuellen Hilfsansprüche für behinderte Schülerinnen und Schüler bestehen.
Darüber hinaus ist hierzu eine Fachtagung zu organisieren, die sich insbesondere an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer von GU- und Förderschulen sowie an die Schülerinnen und Schüler selbst richtet.
Desweiteren ist zu prüfen, wie die jeweilige Frühfördereinrichtung auch an allgemeinen Schulen beratend zur Seite stehen kann.
Begründung:
Im Rahmen der Beschulung behinderter Kinder ist immer wieder die Erfahrung zu machen, dass weder Eltern noch Lehrer über die Möglichkeiten von finanziellen Hilfen oder sonstigen Hilfestellungen informiert sind.
Damit verbunden besteht die Gefahr, dass GU-Beschulung scheitert, weil Ansprüche nicht bekannt und dementsprechend nicht geltend gemacht werden.
Um diese Situation deutlich zu verbessern, soll eine entsprechende Broschüre erstellt, verteilt und in einer Fachtagung hierüber berichtet werden.
Ziel ist eine Vernetzung aller Betroffenen.
Unterschriften:
Thomas Böll
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler