LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3190
öffentlich
Datum:
09/20/2013
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Herr Hofenbitzer
Finanz- und Wirtschaftsausschuss07.10.2013zur Kenntnis
Landschaftsausschuss18.10.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Haushaltssatzung 2013;
hier: 2. Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2013 vom 07.08.2013
Kenntnisnahme:
Die zweite Bewirtschaftungsverfügung zum Haushalt 2013 vom 07.08.2013 wird gemäß Vorlage Nr. 13/3190 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der verabschiedete Haushalt 2013 weist einen Fehlbetrag von 16 Mio. Euro aus, der erneut nur durch den Einsatz von Eigenkapital (Ausgleichsrücklage) gedeckt werden kann. Mit der Genehmigung des Umlagesatzes 2013 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) mit Erlass vom 15.03.2013 gefordert, den geplanten Eigenkapitaleinsatz in der laufenden Bewirtschaftung möglichst zu verringern.

Zu diesem Zeitpunkt ergaben sich bereits weitere, den Haushalt belastende Risiken. Daraufhin ist mit Wirksamwerden des Haushaltes 2013 zeitgleich als Sofortmaßnahme am 05.04.2013 eine erste Bewirtschaftungsverfügung ergangen, die sowohl den Transfer- als auch den Sachaufwand mit einer umfänglichen Haushaltssperre belegt.

Im weiteren Verlauf des Jahres sind darüber hinausgehende elementare Risiken für den Haushalt bekannt geworden, insbesondere im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Änderung des Einheitslastengesetzes NRW (ELAGÄndG). Damit droht eine vollständige Aufzehrung der bereits stark abgeschmolzenen Ausgleichsrücklage, die per 31.12.2013 noch 46,1 Mio. Euro ausweist.

Aufgrund dieser besorgniserregenden Haushaltssituation ist am 07.08.2013 zur Gegensteuerung ergänzend eine zweite Bewirtschaftungsverfügung ergangen. Mit dieser werden nunmehr alle Prozesse konzernweit in die Konsolidierung im Sinne einer LVR-Gesamtsteuerung eingebunden.

Unter anderem sind alle Maßnahmen in den wie Eigenbetrieben geführten Einrichtungen, die unmittelbar bzw. mittelbar eine Belastung des LVR-Haushaltes bewirken können, zu vermeiden. Weiterhin sind alle internen Dienstleistungsprozesse hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit auf den Prüfstand zu stellen.

Die zweite Bewirtschaftungsverfügung wirkt damit nicht nur auf das laufende Haushaltsjahr, sondern zugleich nachhaltig auf den sparsamen und wirtschaftlichen Ressourcenverbrauch in allen Geschäftsprozessen des Gesamt-LVR.


Begründung: