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Antrag-Nr. 12/368
öffentlich
Datum:
02/19/2009
Antragsteller:
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP
Gesundheitsausschuss13.03.2009empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Landschaftsversammlung27.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2009:
Anreizprogramm Gerontopsychiatrische Beratung im Gerontopsychiatrischen Zentrum
Beschlussvorschlag:

Um den Aufbau von Gerontopsychiatrischen Zentren in den Städten und Kreisen im Rheinland zu unterstützen, wird die Verwaltung beauftragt, die Fördermodalitäten des Anreizprogramms Gerontopsychiatrische Zentren von einer Anteilsförderung auf ein degressives Fördermodell umzustellen. Ziel ist es, den Gebietskörperschaften durch allmähliche Ressourcenumschichtung eine schrittweise Übernahme der gerontopsychiatrischen Beratung am GPZ zu ermöglichen. Im Rahmen des Modells soll die Förderung innerhalb von 3 Jahren schrittweise von 100% im ersten Jahr auf 50% im dritten Jahr herunter gefahren werden.

 Ab dem vierten Jahr sollen die Maßnahmen vollständig durch die Kommunen finanziert werden.

Die zzt. bereits vorliegenden, aber noch nicht entschiedenen Anträge sollen entsprechend dem vorgeschlagenen Fördermodus entschieden werden.

Um die Verbreitung des Modells des Gerontopsychiatrischen Zentrums zu fördern, soll darüber hinaus die Öffentlichkeitsarbeit intensiviert werden.
Begründung:

Mit Antrag 12/250 haben die Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP die Verwaltung beauftragt, „ein Anreizprogramm ’Gerontopsychiatrische Zentren’ zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem Ziel, den Kommunen einen Anreiz zu geben, bedarfsgerechte Gerontopsychiatrische Zentren mit allen dazugehörigen Elementen aufzubauen und zu entwickeln“. Im September 2008 hat die Verwaltung eine Rahmenkonzeption für ein Programm zur Förderung von Gerontopsychiatrischer Beratung im GPZ sowie entsprechende Förderrichtlinien zur Beschlussfassung vorgelegt. Gemäß den Richtlinien beteiligt sich der LVR zur Hälfte an den Personal- und Personalnebenkosten, Gemein- und Sachkosten bis zu einer maximalen Höhe von 31.500 € für eine Fachkraft mit der Aufgabe der Gerontopsychiatrischen Beratung. Der Förderzeitraum beträgt 2 Jahre. Die Förderung kann unter der Voraussetzung um ein weiteres Jahr verlängert werden, dass sich die Gebietskörperschaften zu einer Fortsetzung der Maßnahme nach Ablauf der Förderung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren verpflichten.

Inzwischen liegen eine Reihe von Anträgen aus den Städten und Kreisen im Rheinland vor. Gleichzeitig wurde allerdings von einigen Gebietskörperschaften mitgeteilt, dass ihre schwierige Haushaltssituation keine Spielräume für die durch die Förderrichtlinien geforderte anteilige Finanzierung der geförderten Stellen lasse. Die Versorgungssituation der Bevölkerung darf nicht von der jeweiligen Haushaltssituation der Städte und Kreise abhängig gemacht werden. Vor diesem Hintergrund beantragt der Gesundheitsausschuss die Modifizierung der Fördermodalitäten zugunsten eines degressiven Fördermodells. Ziel ist es, den Gebietskörperschaften eine schrittweise Übernahme der gerontopsychiatrischen Beratung am GPZ durch allmähliche Ressourcenumschichtung zu ermöglichen. Im Rahmen des Modells soll die Förderung innerhalb von 3 Jahren schrittweise von 100% im ersten Jahr, 75% im zweiten  auf 50% im dritten Jahr herunter gefahren werden.

Flankierend hierzu soll das Konzept des GPZ im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne beworben werden.

Unterschriften:
Thomas Böll
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden