LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/2204/1
öffentlich
Datum:
11/07/2007
Dienststelle:
Amt 41
Bearbeitung:
Herr Nebel
Unterausschuss Struktur und Planung der Jugendhilfe20.11.2007Beratung
Landesjugendhilfeausschuss29.11.2007Beratung
Tagesordnungspunkt:
Selbstverpflichtung individualpädagogischer Projekte im Ausland
Kenntnisnahme:
Die Vorlage Nr. 12/2204/1 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

M e r t e n s
Begründung der Vorlage Nr. 12/2204/1:

Mit Vorlage 12/2204 hat die Verwaltung den Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) über die neueste Entwicklung im Bereich individualpädagogischer Projekte, insbesondere über eine Evaluationsstudie des Institutes des Rauen Hauses für soziale Praxis (ISP), informiert. Die Studie wurde im Auftrag des Arbeitskreises individualpädagogischer Maßnahmen e.V. (AiM) erstellt. Der LJHA hat sich am 10.05.2007 auf der Grundlage umfassender mündlicher Erläuterungen durch Herrn Dr. Seeger (AIM) mit der Vorlage befasst. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit der Erstellung einer Folgekostenstudie zu prüfen.

Hinsichtlich der Kostenermittlung stützt sich die Verwaltung auf eine Kosten-Nutzen-Analyse von Jugendhilfemaßnahmen des Kinder- und Jugenddorfes „Klinge“, Seckach, Baden Württemberg aus den Jahren 1999 bis 2001, die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband und mit Förderung der „Glücksspirale“ und unter Mitwirkung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege erstellt wurde. 

Dabei wurde deutlich, dass eine Folgekostenstudie eine auf einige Jahre ausgerichtete wissenschaftliche Erhebung und Bewertung erfordern würde, mit einem voraussichtlichen Finanzvolumen von ca. 50.000,00 bis 100.000,00 €. Dies stünde aus Sicht der Verwaltung in keinem Verhältnis zu derzeit 83 Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen aus dem Rheinland im Ausland (Stichtag 15.10.2007).

Kostengünstiger wäre eine Stichprobenanalyse, d. h. eine Kombination von Katamnesen und Expertenbefragungen bei den ehemaligen Betreuern und kostentragenden Jugendämtern in 10 bis 20 "Betreuungsfällen". Dies ergäbe keine repräsentativen Aussagen, ermöglichte aber einen qualifizierten Blick in das „Dunkelfeld“.

 

Da sowohl die Kosten einer "großen" Studie als auch die finanziellen Aufwendungen für eine "Stichprobenanalyse" in keiner Relation zum zu erwartenden Erkenntnisgewinn stehen, rät die Verwaltung davon ab, weder die eine noch die andere Folgekostenstudie in Auftrag zu geben.

 

Text der Ursprungsvorlage Nr. 12/2204:

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.6.2006 auf der Grundlage der Vorlage Nr. 12/1445 folgenden Beschluss gefasst:

"1. Auf Grund begrenzter Kontrollmöglichkeiten der Einrichtungsaufsicht des Landesjugendamts im Ausland hält der Landesjugendhilfeausschuss Selbstbindungserklärungen für zwingend, in denen Mindeststandards zum Minderjährigenschutz festgelegt sind und deren Einhaltung das fallführende Jugendamt für das Landesjugendamt überprüft. 
2. Der mit der Vorlage Ju 12/1445 vorgelegten Se lbstbindungserklärung individualpädagogischer Anbieter wird dementsprechend zugestimmt."

Nunmehr werden die Beratung vom 22.6.2006 ergänzend folgende Informationen präsentiert:

- In Schriftform wird über einige interessante Aspekte einer Evaluationsstudie des Instituts für Soziale Praxis des "Rauhen Hauses" (isp), Hamburg, berichtet (Anlage).

Die Studie wurde im Auftrag des Arbeitskreises Individualpädagogische Maßnahmen NRW e.V. (AIM) erstellt.  

- In der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 10.05.2007 wird Herr Gerd Lichtenberger, Vorsitzender des AIM, die Studie erläutern und zur Beantwortung weitergehender Fragen zur Verfügung stehen. 

In Vertretung

M e r t e n s