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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 13/223
öffentlich
Datum:
11/23/2012
Antragsteller:
CDU
Sozialausschuss27.11.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung19.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushaltsberatungen
Teilhabe am Arbeitsleben
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung  wird aufgefordert, bei der Leistung zur Beschäftigung für Menschen mit Behinderung folgende Ziele aufzunehmen:

  • Die Teilhabe am Arbeitsleben wird von einer einrichtungsorientierten zu einer personenorientierten Leistung ausgerichtet. Dabei wird der Leistungsanspruch an die Leistung und nicht den Erbringungsort geknüpft.

  • Die Leistungen zur Beschäftigung können durch anerkannte Werkstätten (WfbM) sowie andere Leistungserbringer erbracht werden.

  • Die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wird aktiv unterstützt.

Begründung:

Alle bisherigen Anstrengungen des LVR, Menschen mit Behinderung eine Arbeit innerhalb oder außerhalb einer WfbM zu ermöglichen, richten sich auf die Arbeitnehmer, bei denen mit entsprechender Förderung eine Beschäftigung auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt möglich scheint.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Angebot jedoch nur  von einem geringen Teil der Beschäftigten angenommen wird.

Insbesondere Menschen mit multiplen Beeinträchtigungen sind somit weiterhin auf eine Beschäftigung in der WfbM verwiesen. Dies widerspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung und verstößt somit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Vorschlag der CDU-Fraktion zielt darauf ab, allen Menschen mit Behinderung eine Arbeit innerhalb oder außerhalb einer WfbM zu ermöglichen und falls notwendig, an der jeweiligen Beschäftigungsstelle die gleiche individuelle Förderung wie in einer WfbM zu gewähren.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden