Antrag-Nr. 13/223
Begründung:
Alle bisherigen Anstrengungen des LVR, Menschen mit Behinderung eine Arbeit innerhalb oder außerhalb einer WfbM zu ermöglichen, richten sich auf die Arbeitnehmer, bei denen mit entsprechender Förderung eine Beschäftigung auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt möglich scheint.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Angebot jedoch nur von einem geringen Teil der Beschäftigten angenommen wird.
Insbesondere Menschen mit multiplen Beeinträchtigungen sind somit weiterhin auf eine Beschäftigung in der WfbM verwiesen. Dies widerspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung und verstößt somit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Vorschlag der CDU-Fraktion zielt darauf ab, allen Menschen mit Behinderung eine Arbeit innerhalb oder außerhalb einer WfbM zu ermöglichen und falls notwendig, an der jeweiligen Beschäftigungsstelle die gleiche individuelle Förderung wie in einer WfbM zu gewähren.