Vorlage-Nr. 13/690
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss 2009 des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland wird entsprechend der als Anlage zur Vorlage Nr. 13/690 beigefügten Bilanz zum 31.12.2009 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2009 festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 5.749,32 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Den Mitgliedern des Betriebsauschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt.
Begründung der Vorlage Nr. 13/690:
Gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 7 der Betriebssatzung der LVR-Jugendhilfe Rheinland ist der Jahresabschluss durch die Landschaftsversammlung festzustellen.
Gleichzeitig mit der Feststellung ist über die Gewinnverwendung oder Verlustbehandlung zu beschließen.
Die Prüfung des Jahrsabschlusses erfolgte durch die DHPG, Dr. Harzem & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Köln.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland erhielt für den vorgelegten Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, nach dem Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LVR-Jugendhilfe Rheinland vermittelt.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland schließt das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2009 mit einem Jahresüberschuss von 5.749,32 € ab.
Der Betriebsauschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland hat in seiner Sitzung vom 20.09.2010 mit Vorlage Nr. 13/628 beraten und hierbei einstimmig dem Landschaftsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2009 der LVR-Jugendhilfe Rheinland fest.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.749,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Den Mitgliedern des Betriebsauschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt.
In Vertretung
H ö t t e