Antrag-Nr. 12/290
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für das nachfolgend beschriebene Schülerklientel im Rheinischen Jugendheim Halfeshof in Solingen eine besondere Form der schulischen Förderung und beruflichen Orientierung geschaffen werden kann.
Begründung:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung) werden nach ihrem Schulabschluss Sekundarstufe I in öffentlichen Berufskollegs (Sekundarstufe II) weitestgehend in Vorklassen, Berufsgrundschuljahren und Klassen für Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis aufgenommen. Da in diesen Klassen alle Schüler aller Schulformen aufgenommen werden, kann ein spezifisches Angebot für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kaum gewährleistet werden. Sie besuchen dann die für sie vorgesehenen Klassen oft nur unregelmäßig, erscheinen nur noch in der Schülerstatistik und gehen "verloren". Es handelt sich dabei keineswegs nur um Einzelfälle.
Das Rheinische Jugendheim Halfeshof mit seinem angegliederten Berufskolleg hat umfassende, langjährige Erfahrungen in der Förderung dieses Schülerklientels.
In den Werkstätten und der Schule können spezifische Angebote für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderschwerpunkt Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung durch geschulte Meister und Lehrer(innen) vorgehalten werden. Diese Angebote dienen dem Aufbau von beruflichen Basisqualifikationen, stellen die Lernmotivation wieder her und bereiten schulische Defizite auf. Die Schule könnte von den Räumlichkeiten max. weitere 15 Schülerinnen und Schüler aufnehmen; in den Werkstätten müsste das Personal aufgestockt werden.
Aufgrund der guten Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Stadtgebiet Solingen könnte ein solches Vorgehen im Rahmen eines Modellprojekts für Schülerinnen und Schüler des Kreises Mettmann erprobt werden.