Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, die landeszentralen Träger der Jugendarbeit und die beiden Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe haben verbindliche Absprachen zur Entwicklung inklusiver Jugendarbeit getroffen.
Diese Inhalte beziehen sich in der Verantwortung der Landesjugendämter auf Fortbildungsangebote, Praxisentwicklungsprozesse, das "Inklusive Jugendreisen" und auf die Förderung inklusiver Einzelprojekte.