Vorlage-Nr. 13/1879
Beschlussvorschlag:
1. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland wird entsprechend der Vorlage-Nr. 13/1879 gemäß § 116 Absatz 1 Satz 3 GO NRW bestätigt.
2. Die LVR-Direktorin wird entsprechend § 116 Absatz 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW auf der Grundlage des geprüften Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland entlastet.
Zusammenfassung:
Der Landschaftsverband Rheinland hat gemäß § 2 Absatz 1 NKF-Einführungsgesetz NRW i.V.m. § 116 GO NRW erstmals einen Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 aufgestellt. Der Vollkonsolidierungskreis umfasst neben der Kernverwaltung siebzehn Sondervermögen, zwei verbundene Unternehmen und eine Stiftung. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 weist bei einer Gesamtbilanzsumme von € 3.524 Mio einen Gesamtjahresfehlbetrag von € 37 Mio aus.