LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1879
öffentlich
Datum:
01/16/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Herr Schneider
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Bestätigung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland und Entlastung der LVR-Direktorin gemäß § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW
Beschlussvorschlag:
1. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland wird entsprechend der Vorlage-Nr. 13/1879 gemäß § 116 Absatz 1 Satz 3 GO NRW bestätigt.
2. Die LVR-Direktorin wird entsprechend § 116 Absatz 1 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW auf der Grundlage des geprüften Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 des Landschaftsverbandes Rheinland entlastet.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Der Landschaftsverband Rheinland hat gemäß § 2 Absatz 1 NKF-Einführungsgesetz NRW i.V.m. § 116 GO NRW erstmals einen Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 aufgestellt. Der Vollkonsolidierungskreis umfasst neben der Kernverwaltung siebzehn Sondervermögen, zwei verbundene Unternehmen und eine Stiftung. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2010 weist bei einer Gesamtbilanzsumme von € 3.524 Mio einen Gesamtjahresfehlbetrag von € 37 Mio aus.

Begründung: