LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1535
öffentlich
Datum:
09/02/2011
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Herr Flemming
Sozialausschuss20.09.2011zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen23.09.2011zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss05.10.2011zur Kenntnis
Landschaftsausschuss07.10.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Rahmenvereinbarung zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Kenntnisnahme:
Die Rahmenvereinbarung "Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern" zwischen den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen und der LAG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW wird mit der Vorlage 13/1535 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
Lubek
Zusammenfassung:

Am 18.07.2011 haben die Vereinbarungspartner LVR, LWL und Freie Wohlfahrtspflege NRW in Oberhausen eine weitere Rahmenvereinbarung zur Sicherung der Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII für den Bereich Wohnen abgeschlossen. Der Titel "Zukunft der Eingliederungshilfe in NRW sichern" drückt das Ziel aus, durch gemeinsame Anstrengungen der Vereinbarungspartner zugleich fachliche Weiterentwicklungen und finanzielle Entlastungen zu realisieren und dadurch die Leistungen im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen trotz Fallzahl- und Kostensteigerungen zu sichern.

Nach einem Auftaktgespräch am 02.11.2010 wurden in intensiven Beratungen die dort angerissenen Themen analysiert, priorisiert und in konkrete Handlungsplanungen übertragen.

Im Ergebnis wurden Ziele und Maßnahmen verabredet, die kurzfristig keine erhebliche Dämpfung des Kostenanstieges erwarten lassen, aber eine nachhaltige Veränderung der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen unter Einbezug der Leistungen von Kranken- und Pflegekassen ermöglichen und damit mittel- und langfristig auch zur Dämpfung des Kostenanstieges in der Eingliederungshilfe beitragen.

Zu drei Themen wurden konkrete Vereinbarungen getroffen, die in den kommenden Monaten weiter zu präzisieren und umzusetzen sind:

  • mehr Menschen mit Behinderung das Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen durch eine Ausdifferenzierung der ambulanten Unterstützungsleistungen in Richtung einer serviceorientierten Unterstützung und eines vor allem nächtlichen Hintergrunddienstes
  • alt gewordene Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung der Pflegeversicherungsleistungen bedarfsgerecht versorgen, vor allem in selbständigen Wohnformen, aber auch durch Weiterentwicklung stationärer Wohnangebote zur bedarfsgerechten Versorgung von pflegebedürftig werdenden Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Leistungen der Krankenversicherung in die bedarfsgerechte Versorgung einbeziehen, insbesondere die ambulante Soziotherapie und ambulante psychiatrische Pflege, aber auch die Behandlungspflege in Wohneinrichtungen.

Zu weiteren Themen wurden Handlungsinitiativen in Auftrag gegeben und zur Strukturierung des weiteren Arbeitsprozesses eine Lenkungsgruppe und eine Controllinggruppe eingerichtet. Über die Arbeitsergebnisse soll mindestens jährlich in einem Spitzengespräch berichtet werden.


Begründung: