Nach § 7 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung beschließt die Landschaftsversammlung über den Erlass der Haushaltssatzung sowie über die Landschaftsumlage. In der nachfolgenden Begründung wird zusammenfassend der Beratungsstand des Entwurfes des Haushaltes 2012 einschl. Veränderungsnachweis im Einzelnen dargestellt.