LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2030
öffentlich
Datum:
04/04/2012
Dienststelle:
LVR-Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte
Bearbeitung:
Herr Mölich, Frau Rust
Kulturausschuss09.05.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Zuschüsse im Jahr 2012 zur Förderung von landes- und heimatkundlichen Publikationen und Projekten von Einrichtungen sowie Vereinen (Produktgruppe 027)
Beschlussvorschlag:
Den gemäß Vorlage 13/2030 vorgeschlagenen Zuschüssen für landes- und heimatkundliche Publikationen und Projekte wird vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:027
Erträge:73.450 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:73.450 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung

K a r a b a i c
Zusammenfassung:

In der Vorlage 13/2030 werden die für das Jahr 2012 geplanten Zuschüsse in Höhe von 73.450,00 € für landes- und heimatkundliche Publikationen und Projekte von Einrichtungen sowie Vereinen im Rheinland dargestellt.

In jedem Jahr stellen Geschichtsvereine, Heimatvereine oder Gesellschaften Anträge auf finanzielle Förderung der für die Landes- und Heimatkunde bedeutsamen und wichtigen Publikationen oder Projekte. Ohne die finanzielle Förderung durch den LVR, könnten diese Publikationen nicht erscheinen oder die Projekte nicht durchgeführt werden. Auch 2012 ist die Bewilligung von Zuschüssen an insgesamt acht antragstellende Institutionen vorgesehen. Bei einer Förderung ab 2.500,00 € ist die Entscheidung dem Kulturausschuss vorbehalten.

Das dafür gebildete Aufwandsbudget der Produktgruppe 027 wird eingehalten.

Die Verwaltung schlägt vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe vor, Fördermittel in Höhe von 73.450,00 € für die in Liste 1, Liste 2 sowie im Einzelantrag dargestellten Publikationen und Projekte im Jahr 2012 zur Verfügung zu stellen.


Begründung: