Die Verwaltung stellt den Nationalen Aktionsplan und für den LVR wesentliche Inhalte zur Kenntnisnahme vor.
Insbesondere in den Handlungsfeldern Arbeit und Beschäftigung (Kap.3.1), Bildung (Kap. 3.2), Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege (Kap. 3.3), Kinder und Jugendliche (Kap. 3.4.1), Bauen und Wohnen (Kap. 3.7) und Kultur und Freizeit (Kap. 3.9) finden sich zahlreiche Berührungspunkte und Übereinstimmungen mit Maßnahmen und Aktivitäten des LVR, auf die näher eingegangen wird.
Auf die geplante Neuaufstellung der regelmäßigen Behindertenberichterstattung der Bundesregierung wird ausdrücklich verwiesen.
Zu der Aufforderung der Bundesregierung an alle staatlichen Stellen, eigene Aktionspläne zu erstellen, wird festgestellt, dass der LVR dieser mit einem entsprechenden Beschluss im Landschaftsauschuss am 03.12.2010 bereits zuvor gekommen ist.