Mit Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2011 wurde beschlossen, dass die zusätzlich erwirtschafteten Mittel im Bereich der Sportstättenentgelte eingesetzt werden sollen, um die nach wie vor notwendige erhöhte Betreuungspauschale für die Schülerinnen und Schüler der LVR-Schulen im Rahmen der OGS auszahlen zu können. Der weitere Eckpunktebeschluss "Für die Nutzung unserer Sportstätten durch Vereine und Verbände werden künftig Entgelte erhoben, die sich an den Kostensätzen vor Ort orientieren" führt im Ergebnis zu einer Ertragsverschlechterung gegenüber der Planung der Verwaltung. Damit die Kostendeckung für die Sportstätten verbessert wird, schlägt die Verwaltung vor, die Entgelte gemäß der ursprünglichen Planung anzuheben. Auch mit den neuen Entgeltsätzen werden die Kosten, die durch die Fremdnutzung entstehen, nicht vollständig gedeckt. Gleichzeitig sollen die Behinderten- und Betriebssportgruppen auf das Nutzungsentgelt eine Reduzierung in Höhe von 30 % erhalten. Den Nutzern werden die Nutzungsentgelte ohne Ausnahme, orientiert an den vertraglich abgeschlossenen Zeiten, in Rechnung gestellt.