LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2029
öffentlich
Datum:
04/23/2012
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Herr Härtner
Schulausschuss07.05.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss06.06.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss15.06.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Entgeltregelung Sportstättennutzung in den LVR-Schulen
Beschlussvorschlag:
"Der Anhebung der Nutzungsentgelte in der Allgemeinen Rundverfügung Nr. 200 wird gemäß Vorlage Nr. 13/2029 unter Berücksichtigung einer Ermäßigung für Behindertensportgruppen und der Rechnungsstellung über alle vertraglich angemieteten Zeiten zugestimmt."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:055
Erträge:€ 200.000
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:€ 200.000
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e
Zusammenfassung:

Mit Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2011 wurde beschlossen, dass die zusätzlich erwirtschafteten Mittel im Bereich der Sportstättenentgelte eingesetzt werden sollen, um die nach wie vor notwendige erhöhte Betreuungspauschale für die Schülerinnen und Schüler der LVR-Schulen im Rahmen der OGS auszahlen zu können. Der weitere Eckpunktebeschluss "Für die Nutzung unserer Sportstätten durch Vereine und Verbände werden künftig Entgelte erhoben, die sich an den Kostensätzen vor Ort orientieren" führt im Ergebnis zu einer Ertragsverschlechterung gegenüber der Planung der Verwaltung. Damit die Kostendeckung für die Sportstätten verbessert wird, schlägt die Verwaltung vor, die Entgelte gemäß der ursprünglichen Planung anzuheben. Auch mit den neuen Entgeltsätzen werden die Kosten, die durch die Fremdnutzung entstehen, nicht vollständig gedeckt. Gleichzeitig sollen die Behinderten- und Betriebssportgruppen auf das Nutzungsentgelt eine Reduzierung in Höhe von 30 % erhalten. Den Nutzern werden die Nutzungsentgelte ohne Ausnahme, orientiert an den vertraglich abgeschlossenen Zeiten, in Rechnung gestellt.


Begründung: