Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördergrundsätze in der Modellförderung "Ambulant vor stationär im Freizeitbereich" bei der Projektförderung (Leuchtturmprojekte) gemäß Vorlage Nr. 12/1688 aus Sept. 2006 in folgenden Bereichen anzupassen:
1. Die Förderung erfolgt für eine Laufzeit von 12 Monaten. Auch Projekte, die über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten laufen, können gefördert werden.
2. Zur Verdeutlichung der Förderziele kann durch den Sozialausschuss eine inhaltliche Schwerpunktsetzung ("Jahresmotto") bestimmt werden.
3. Eine Kommission z. B. mit der Bezeichnung "Inklusion", die mit Mitgliedern des Sozialausschusses besetzt sein soll, nimmt die Auswahl der Projektförderung vor. Diese Kommission berät auch über die Auswahl für das "LVR-Prädikat behindertenfreundlicher Arbeitgeber".