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Antrag-Nr. 12/412
öffentlich
Datum:
06/10/2009
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Sozialausschuss01.09.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Projektförderung (Leuchtturmprojekte) anpassen
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördergrundsätze in der Modellförderung "Ambulant vor stationär im Freizeitbereich" bei der Projektförderung (Leuchtturmprojekte) gemäß Vorlage Nr. 12/1688 aus Sept. 2006 in folgenden Bereichen anzupassen:

1. Die Förderung erfolgt für eine Laufzeit von 12 Monaten. Auch Projekte, die über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten laufen, können gefördert werden.

2. Zur Verdeutlichung der Förderziele kann durch den Sozialausschuss eine inhaltliche Schwerpunktsetzung ("Jahresmotto") bestimmt werden.

3. Eine Kommission z. B. mit der Bezeichnung "Inklusion", die mit Mitgliedern des Sozialausschusses besetzt sein soll, nimmt die Auswahl der Projektförderung vor. Diese Kommission berät auch über die Auswahl für das "LVR-Prädikat behindertenfreundlicher Arbeitgeber".

Begründung:

Die sozialpolitische Notwendigkeit, „ambulant vor stationär“ mit innovativen Projekten voranzubringen, die auf volle Teilhabe insbesondere von selbständig lebenden Menschen mit geistiger Behinderung ausgelegt sind, ist unverändert hoch. Allerdings ist die Zahl der Förderanträge kontinuierlich zurückgegangen, es handelte sich zunehmend um Wiederholungsanträge, aus einigen Gebietskörperschaften kamen keine Anträge (s. Vorlage – Nr. 12/ 4181). Die Anpassung der Förderung soll die Bedeutung und die Ziele herausstellen und das Verfahren vereinfachen.

Unterschriften:
Ralf Klemm
Hans-Otto Runkler
Thomas Böll
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden