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Ergänzungsantrag-Nr. 12/115/1
öffentlich
Datum:
03/28/2006
Antragsteller:
FDP, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, CDU
Landschaftsausschuss29.03.2006Beschluss
Landschaftsversammlung31.03.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt
Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss empfiehlt der Landschaftsversammlung, nachstehenden "Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006" bei der Verabschiedung des Haushalts zu fassen:
Beschlusstext:

Eckpunktebeschluss zum Haushalt 2006

Der Landschaftsverband Rheinland übernimmt seit über 50 Jahren, wie auch sein Schwesterverband in Westfalen-Lippe, als Kommunalverband für seine 27 Mitgliedskörperschaften eine Vielzahl von über-regionalen Aufgaben im Jugend-, Sozial-, Gesundheits- und Kulturbereich. Er nimmt in diesen Aufga-benfeldern eine Ausgleichsfunktion wahr und sichert eine fachkompetente, kostengünstige und gerechte Aufgabenerledigung. Seine Arbeit ist unverzichtbar für die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden.
Der LVR fördert die reiche kulturelle Vielfalt in den Mitgliedskörperschaften. Das Rheinland ist eine der Kulturregionen in Europa, der LVR der kompetente Träger der regionalen Kulturpolitik.
Aufbauend auf seiner bewährten Arbeit ist sein Ziel, auch in Zukunft für die Menschen im Rheinland die
ihm obliegenden Aufgaben ohne Qualitätsverlust wahrzunehmen und für die kommunalen Mitgliedskör-perschaften eine kostengünstige Leistungserbringung zu garantieren.
Dies gelingt nur durch eine Weiterführung des begonnenen Konsolidierungsprozesses:

1. Der Umlagehebesatz für das Jahr 2006 wird auf 17,1 v.H. (- 0,2 v.H.) festgesetzt.

2. Für die Finanzplanung der Jahre 2007 bis 2009 gilt dieser Hebesatz als Obergrenze. Ausgeglichene Jah-resergebnisse sind dabei sicherzustellen. Wir geben den Mitgliedskörperschaften damit Sicherheit für ihre Planungen. Voraussetzung ist, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt und die allge-meinen Zuweisungen konstant hält.
Mittel- bis langfristig erzielte Ergebnisverbesserungen sind zur Entschuldung zu verwenden. Die Verwaltung berücksichtigt zum frühest möglichen Zeitpunkt die Wertschöpfung aus dem Beteiligungsvermögen zur Kon-solidierung der zukünftigen Haushalte.

3. Die Personalkosten werden auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2006 festgeschrieben. Alle Organisa-tionen sind im Rahmen ihrer Budgets zu führen. Flexibler Personaleinsatz ist unverzichtbar.
Personalentwicklungs- und Personalplanungskonzepte sind zu erstellen, da nur mit ihrer Hilfe eine Beurtei-lung und Transparenz der Personalsituation und eine zukünftige Personaleinsatzplanung garantiert werden kann.
Der Landschaftsverband Rheinland steht zu seiner gesellschaftspolitischen Verantwortung als große Ausbil-dungseinrichtung. Dabei stehen künftig sowohl marktfähige Ausbildungsberufe als auch wissenschaftliche Volontariate anstelle der klassischen Verwaltungsberufe im Vordergrund. Den über Bedarf eingestellten Auszubildenden kann keine Übernahme in Aussicht gestellt werden.

4. Die fachlich-konzeptionelle Weiterentwicklung und die Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Rheinischen Kliniken zur dauerhaften Wettbewerbsfähigkeit garantieren den Menschen im Rheinland eine differenzierte und wohnortnahe Behandlung und Betreuung; eine Veräußerung erfolgt nicht.

5. Die bewährten Programme „Ambulant vor stationär“ tragen wesentlich zur Kostenbegrenzung in der Ein-gliederungshilfe bei; sie stärken gleichzeitig die fachliche Weiterentwicklung des Hilfesystems und ebenso die Autonomie der betroffenen Menschen. Sie sind um Projekte im Freizeitbereich zu ergänzen.
Das Trägerprogramm zum Abbau von Heimplätzen soll im Sinne einer weiteren Flexibilisierung zwischen ambul anten und stationären Hilfen und durch die verstärkte Nutzung des persönlichen Budgets auch unter Einbezug von Modellen innerhalb von Wohneinrichtungen fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Die Heilpädagogischen Netze, die erfolgreich den Wandel vom zentralen Heim zu dezentralen Wohneinrich-tungen gemeistert haben, übernehmen in ihrer Regionen eine Vorbildfunktion auf dem Weg „ambulant vor stationär“.

6. Die interkulturelle Kompetenz als Qualitätsmerkmal des LVR soll in der psychiatrischen Versorgung weiter ausgebaut und übergreifend auch im Jugendhilfe-, Kultur- und Schulbereich verankert werden.
Das Landesjugendamt sichert im engen fachlichen Dialog mit den Mitgliedskörperschaften die Qualität in der Jugendhilfe und leistet damit seinen Beitrag zur Chancengleichheit im Rheinland. Frühzeitige Inter-vention kann langfristig teure Fehlentwicklungen vermeiden helfen.
Die Rheinischen Förderschulen stellen mit dem Gleichklang von Therapie, Pflege und Unterricht weiterhin eine hohe Qualität für die Schülerinnen und Schüler sicher.

7. Um dauerhaft die Ausgaben für Energie zu senken und gleichzeitig ökologische Entlastung zu erreichen, verringert der LVR seinen CO2-Ausstoß deutlich.

8. Zum Substanzerhalt der LVR-Liegenschaften soll der Instandsetzungsbedarf für Kliniken, Schulen, Heil-pädagogische Heime und Kulturdienststellen ermittelt und in seinem mehrjährigen Sanierungsprogramm dargestellt werden.

9. Die Kulturpolitik des LVR setzt verstärkt auf die Bildung von Netzwerken seiner eigenen Einrichtungen durch Kooperationen mit Stiftungen, Einrichtungen und Akteuren in der Region, um inhaltliche und wirt-schaftliche Synergien zu bilden und die Kulturlandschaft Rheinland zu profilieren.

10. Für das Berichtswesen zur politischen Überprüfung aller Zielvorgaben im Haushalt 2006 und folgende legt die Verwaltung dem Landschaftsausschuss bis zum Juni 2006 einen Vorschlag vor.

Unterschriften:
Klaus Brausch
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Frank Boss
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden