Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Sozialausschuss über die Konzepte und Arbeitsweisen der Werkstätten für psychisch behinderte Menschen im Rheinland zu berichten.
Der Bericht soll insbesondere Aufschluss geben über:
- Rechtsformen
- Standorte, Erreichbarkeit (Anfahrtszeit und Zubringerdienste) und qualitative Einbindung in die Region (Kooperationspartner, Firmenkontakte)
- Betriebsgröße, Größe des Produktionsraums und der hier beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Schwerpunkte der Arbeit und Differenzierung der Angebote
- Qualifikation des Personals (einschließlich der Leitung) und Fortbildungsangebote
- Arbeitszeitmodelle für die Menschen mit Behinderung
- Zahlen zur Nachfrageentwicklung des Personenkreises
- Zahlen zur Quote der Personen, die die Werkstätten wieder verlassen haben in den letzten drei Jahren: „Abbrecher“ differenziert nach krankheitsbedingten Ursachen und Motivationsproblemen, Arbeitsplatz am 1. Arbeitsmarkt, weiteren Gründe
- Anbindung an den ersten Arbeitsmarkt
- Zusammenarbeit mit Dritten wie z.B. Arbeitsagentur, IFD, SPZ, Kooperation mit Trägern, die Betreutes Wohnen anbieten
- Arbeit des Fachausschusses
Ziel ist, dass der Sozialausschuss auf der Basis dieses Sachstandsberichtes Empfehlungen zu Eckpunkten für die Ausgestaltung von Werkstätten für psychisch behinderte Menschen verabschiedet, die den gewandelten Anforderungen der Zielgruppe und des Arbeitsmarktes Rechnung tragen.